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Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Landtag Nordrhein-Westfalen bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des www.parlamentsspiegel.de
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom:
Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 15.10.2024 bis 30.10.2024 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG-Testverfahrens.
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Diese Erklärung wurde am 31.10 2024 erstellt.