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  Totalisator (Wetteinrichtung)
2551. Festsetzung des Anteils der Rennvereine an der Tatalisatorsteuer (SMBl.NW 71261)
"Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wird mein RdErl. v. 3.2.1961 (SMBl.NRW. 71261) wie folgt geändert: In Absatz 1, letzte Zeile wird die Angabe 'ab 1. Januar 1999 auf 93 v. H. fest' durch die Angabe 'ab 1. Januar 2000 auf 96 v. H. fest' ersetzt."
Systematik: Sport * Abgaben
Suchbegriffe: Pferdesport * Rennwette * Pferderennen * Rennwett- und Lotteriesteuer * Steuer
  Nordrhein-Westfalen - Runderlaß vom 30.12.1999 LRg Ministerialblatt 2000 Nr.5 31.01.2000 S.50-50
  Staatsangehörigkeit
2552. Unterrichtung durch das Innenministerium über die Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts
- Änd des Ausländergesetzes u. des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, Einführung von Elementen des Geburtsortsprinzips in das Staatsangehörigkeitsrecht (Jus soli), d. h. Erwerb d. Staatsangehörigkeit des Geburtslandes, Voraussetzungen f. den Erwerb d. deutschen Staatsangehörigkeit, Wahlmöglichkeit zw. deutscher u. ausländischer Staatsangehörigkeit bei Erreichen der Volljährigkeit, Übergangsregelungen, Einführung eines Einbürgerungsanspruchs nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts bei Erfüllung der im Ausländergesetz genannten Voraussetzungen (insbes. Sprachkenntnisse) u. eines schriftl. Bekenntnisses zur verfassungsmäßigen Ordnung u.a.-
Systematik: Ausländer Vertriebene Aus- und Übersiedler
Suchbegriffe: Einbürgerung
  Niedersachsen - Pr AuslKom 14/11 17.01.2000 S. 3-5
  Doppelte Staatsangehörigkeit
2553. Unterrichtung durch das Innenministerium über die Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts
Erweiterung des Katalogs der Gründe für die Hinnahme der Mehrstaatigkeit insbes. für ältere Personen, wenn die Entlassung aus der früheren Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellt
  Niedersachsen - Pr AuslKom 14/11 17.01.2000 S. 3-5
  Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben
2554. Außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 15 30 Titel 91901 "Rückstellungen für Ist-Abrechnung der Ausgleichsjahre 1998 und 1999 gemäß Â§ 2 Abs. 3 FAG" i. H. v. 335 Mio. DM
Systematik: Finanzausgleich
Suchbegriffe: Ausgleichsleistungen
  APr HFA 3/2 12.01.2000 S.5
  APr HFA 3/3 02.02.2000 S.3
  Seniorenvertretung
2555. Wahl von Vertretern für den Landesseniorenbeirat
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Mitglieder - G. Topp, J. Köhler; stellv. Mitglieder - H. Richter, A. Bauch
Systematik: Wahlen * Öffentliche Verwaltung * Alte Menschen
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Thüringen - Unterrichtung/Präsident/in CDU-Fraktion (CDU) Drucksache 03/153 08.12.1999 S.1-1 (Umfang: 1 S.)
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Thüringen - Wahlangelegenheit Plenarprotokoll 03/6 16.12.1999 S.263-267 (Umfang: 5 S.) Heym, Michael, CDU, Höhn, Uwe, SPD
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Thüringen - Beschluss Drucksache 03/192 16.12.1999 S.1-1 (Umfang: 1 S.)
  Wahl
2556. Wahl von Vertretern für den Landesseniorenbeirat
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Mitglieder - G. Topp, J. Köhler; stellv. Mitglieder - H. Richter, A. Bauch
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Thüringen - Unterrichtung/Präsident/in CDU-Fraktion (CDU) Drucksache 03/153 08.12.1999 S.1-1 (Umfang: 1 S.)
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Thüringen - Wahlangelegenheit Plenarprotokoll 03/6 16.12.1999 S.263-267 (Umfang: 5 S.) Heym, Michael, CDU, Höhn, Uwe, SPD
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Thüringen - Beschluss Drucksache 03/192 16.12.1999 S.1-1 (Umfang: 1 S.)
  Beirat
2557. Wahl von Vertretern für den Landesseniorenbeirat
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Mitglieder - G. Topp, J. Köhler; stellv. Mitglieder - H. Richter, A. Bauch
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Thüringen - Unterrichtung/Präsident/in CDU-Fraktion (CDU) Drucksache 03/153 08.12.1999 S.1-1 (Umfang: 1 S.)
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Thüringen - Wahlangelegenheit Plenarprotokoll 03/6 16.12.1999 S.263-267 (Umfang: 5 S.) Heym, Michael, CDU, Höhn, Uwe, SPD
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Thüringen - Beschluss Drucksache 03/192 16.12.1999 S.1-1 (Umfang: 1 S.)
  Politische Bildung
2558. Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung aufgrund der Anordnung
der Landesregierung vom 26. Februar 1991
Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: R. Bechthum; H.-J. Döring
Systematik: Bildung * Wahlen
Suchbegriffe: Kuratorium * Wahl * Landeszentrale für politische Bildung * Mitgliedschaft
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Thüringen - Unterrichtung/Präsident/in SPD-Fraktion, SPD Drucksache 03/144 08.12.1999 S.1 (Umfang: 1 S.)
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Thüringen - ° Plenarsitzung Plenarprotokoll 03/6 16.12.1999 S.263-267 (Umfang: 5 S.) Heym, Michael, CDU, Höhn, Uwe, SPD
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Thüringen - Beschluss Drucksache 03/190 16.12.1999 S.1 (Umfang: 1 S.)
  Politische Bildung
2559. Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung aufgrund der Anordnung der Landesregierung vom 26. Februar 1991
Wahlvorschlag der Fraktion der PDS: Dr. H. Wildauer, Dr. R. Hahnemann
Systematik: Bildung * Wahlen
Suchbegriffe: Kuratorium * Wahl * Landeszentrale für politische Bildung * Mitgliedschaft
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Thüringen - Unterrichtung/Präsident/in PDS-Fraktion (2.-4.Wp), PDS Drucksache 03/118 02.12.1999 S.1 (Umfang: 1 S.)
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Thüringen - ° Plenarsitzung Plenarprotokoll 03/6 16.12.1999 S.263-267 (Umfang: 5 S.) Heym, Michael, CDU, Höhn, Uwe, SPD
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Thüringen - Beschluss Drucksache 03/190 16.12.1999 S.1 (Umfang: 1 S.)
  Parlamentarisches Kontrollgremium
2560. Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 18 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: E. Kölbel, W. Fiedler, H. Stauch, G. Grüner
Systematik: Verfassungsschutz Spionage * Wahlen
Suchbegriffe: Parlamentarisches Gremium * Verfassungsschutz * Wahl * Mitgliedschaft
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Thüringen - Unterrichtung/Präsident/in CDU-Fraktion, CDU Drucksache 03/78 11.11.1999 S.1 (Umfang: 1 S.)
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Thüringen - ° Plenarsitzung Plenarprotokoll 03/4 18.11.1999 S.185-188 (Umfang: 4 S.) Zimmer, Gabriele, PDS, Panse, Michael, CDU, Pohl, Günter, SPD
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Thüringen - Beschluss Drucksache 03/100 18.11.1999 S.1 (Umfang: 1 S.)
  Fernsehwerbung
2561. Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Inhalte und Kennzeichnung von Werbung, Sponsoring und Teleshopping, Zulassung des sog. Splitscreen, d.h. die Teilbelegung des Fernsehbildes mit gekennzeichneter Werbung, virtuelle Werbung, Verbot von Schleichwerbung, Werbedauer u. a. Artikel in: Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung27.10.1999 Drucksache 14/1100 (63 S.)Direktüberweisung am 02.11.1999 an Ausschuss für Medienfragen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Jugend und Sport, Ausschuss für Haushalt und Finanzen
  Niedersachsen - APr JuSp 14/20 18.01.2000 S. 5 (Absetzung von der TO)
  Niedersachsen - APr Medien 14/21 18.01.2000 S. 3-8 (öffentl. Teil); S. 3-6 (nichtöffentl. Teil) hierzu: ÄndAntr SPD
  Niedersachsen - APr JuSp 14/21 01.02.2000 S. 3
  Niedersachsen - APr RuV 14/48 02.02.2000 S. 3
  Niedersachsen - APr iV 14/54 02.02.2000 S. 15
  Niedersachsen - APr HuF 14/61 02.02.2000 S. 8 (nichtöffentl. Teil)
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Medienfragen02.02.2000 Drucksache 14/1360 (1 S.)
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/44 16.02.2000 S. 4167-4172Beschluss: Annahme mit Änd nach Drs 14/1360 (S. 4172)
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Niedersachsen - Gesetz vom 17.02.2000 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 3 29.02.2000 S. 25-39
  Sponsoring
2562. Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Inhalte und Kennzeichnung von Werbung, Sponsoring und Teleshopping, Zulassung des sog. Splitscreen, d.h. die Teilbelegung des Fernsehbildes mit gekennzeichneter Werbung, virtuelle Werbung, Verbot von Schleichwerbung, Werbedauer u. a. Artikel in: Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung27.10.1999 Drucksache 14/1100 (63 S.)Direktüberweisung am 02.11.1999 an Ausschuss für Medienfragen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Jugend und Sport, Ausschuss für Haushalt und Finanzen
  Niedersachsen - APr JuSp 14/20 18.01.2000 S. 5 (Absetzung von der TO)
  Niedersachsen - APr Medien 14/21 18.01.2000 S. 3-8 (öffentl. Teil); S. 3-6 (nichtöffentl. Teil) hierzu: ÄndAntr SPD
  Niedersachsen - APr JuSp 14/21 01.02.2000 S. 3
  Niedersachsen - APr RuV 14/48 02.02.2000 S. 3
  Niedersachsen - APr iV 14/54 02.02.2000 S. 15
  Niedersachsen - APr HuF 14/61 02.02.2000 S. 8 (nichtöffentl. Teil)
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Medienfragen02.02.2000 Drucksache 14/1360 (1 S.)
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/44 16.02.2000 S. 4167-4172Beschluss: Annahme mit Änd nach Drs 14/1360 (S. 4172)
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Niedersachsen - Gesetz vom 17.02.2000 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 3 29.02.2000 S. 25-39
  Teleshopping
2563. Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Inhalte und Kennzeichnung von Werbung, Sponsoring und Teleshopping, Zulassung des sog. Splitscreen, d.h. die Teilbelegung des Fernsehbildes mit gekennzeichneter Werbung, virtuelle Werbung, Verbot von Schleichwerbung, Werbedauer u. a. Artikel in: Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung27.10.1999 Drucksache 14/1100 (63 S.)Direktüberweisung am 02.11.1999 an Ausschuss für Medienfragen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Jugend und Sport, Ausschuss für Haushalt und Finanzen
  Niedersachsen - APr JuSp 14/20 18.01.2000 S. 5 (Absetzung von der TO)
  Niedersachsen - APr Medien 14/21 18.01.2000 S. 3-8 (öffentl. Teil); S. 3-6 (nichtöffentl. Teil) hierzu: ÄndAntr SPD
  Niedersachsen - APr JuSp 14/21 01.02.2000 S. 3
  Niedersachsen - APr RuV 14/48 02.02.2000 S. 3
  Niedersachsen - APr iV 14/54 02.02.2000 S. 15
  Niedersachsen - APr HuF 14/61 02.02.2000 S. 8 (nichtöffentl. Teil)
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Medienfragen02.02.2000 Drucksache 14/1360 (1 S.)
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/44 16.02.2000 S. 4167-4172Beschluss: Annahme mit Änd nach Drs 14/1360 (S. 4172)
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Niedersachsen - Gesetz vom 17.02.2000 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 3 29.02.2000 S. 25-39
  Fernsehwerbung
2564. Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- Beibehaltung der Werbung, Werbezeiten (Uhrzeit, Werbedauer), Berücksichtigung des Programmflusses, d. h. keine Unterbrecherwerbung, Zulassung von Werbeblöcken bei sportlichen Großereignissen auch nach 20 Uhr bei Verzicht auf eine Beibehaltung des Sponsoring in den Abendstunden -
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Medienfragen21.09.1999 Drucksache 14/996 (1 S.)
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Niedersachsen - Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen 06.10.1999 Drucksache 14/1059 (1 S.)
- Absage an eine Beschränkung des Auftrags der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, reduzierter Finanzausgleich unter den ARD-Rundfunkanstalten in Form eines Strukturfonds, Beibehaltung der Einheitsgebühr, stärkere Kooperation zwischen den Anstalten mit dem Ziel der Kostenminimierung, wie z. B. Gespräche zwischen dem NDR und Radio Bremen, Zulassung von Werbeblöcken bei sportlichen Großereignissen auch nach 20 Uhr bei Verzicht auf eine Beibehaltung des Sponsoring in den Abendstunden, Zusicherung einer vollen Teilhabe an der digitalen Welt -
  Niedersachsen - APr Medien 14/20 21.09.1999 S. 11
- Absage an eine Beschränkung des Auftrags der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, reduzierter Finanzausgleich unter den ARD-Rundfunkanstalten in Form eines Strukturfonds, Beibehaltung der Einheitsgebühr, stärkere Kooperation zwischen den Anstalten mit dem Ziel der Kostenminimierung, wie z. B. Gespräche zwischen dem NDR und Radio Bremen, Zulassung von Werbeblöcken bei sportlichen Großereignissen auch nach 20 Uhr bei Verzicht auf eine Beibehaltung des Sponsoring in den Abendstunden, Zusicherung einer vollen Teilhabe an der digitalen Welt -
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Niedersachsen - Unterrichtung Landtagspräsident - Verwaltung -06.10.1999 Drucksache 14/1063 (1 S.)
- Absage an eine Beschränkung des Auftrags der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, reduzierter Finanzausgleich unter den ARD-Rundfunkanstalten in Form eines Strukturfonds, Beibehaltung der Einheitsgebühr, stärkere Kooperation zwischen den Anstalten mit dem Ziel der Kostenminimierung, wie z. B. Gespräche zwischen dem NDR und Radio Bremen, Zulassung von Werbeblöcken bei sportlichen Großereignissen auch nach 20 Uhr bei Verzicht auf eine Beibehaltung des Sponsoring in den Abendstunden, Zusicherung einer vollen Teilhabe an der digitalen Welt -
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Niedersachsen - Plenarprotokoll 14/29 17.06.1999 S. 2606 (Antrag auf 1. Beratung zurückgezogen)Direktüberweisung am 22.06.1999 an Ausschuss für Medienfragen
- Absage an eine Beschränkung des Auftrags der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, reduzierter Finanzausgleich unter den ARD-Rundfunkanstalten in Form eines Strukturfonds, Beibehaltung der Einheitsgebühr, stärkere Kooperation zwischen den Anstalten mit dem Ziel der Kostenminimierung, wie z. B. Gespräche zwischen dem NDR und Radio Bremen, Zulassung von Werbeblöcken bei sportlichen Großereignissen auch nach 20 Uhr bei Verzicht auf eine Beibehaltung des Sponsoring in den Abendstunden, Zusicherung einer vollen Teilhabe an der digitalen Welt -
  Niedersachsen - APr Medien 14/16 29.06.1999 S. 12 (Festlegung der Beratungsmodalitäten)
- Absage an eine Beschränkung des Auftrags der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, reduzierter Finanzausgleich unter den ARD-Rundfunkanstalten in Form eines Strukturfonds, Beibehaltung der Einheitsgebühr, stärkere Kooperation zwischen den Anstalten mit dem Ziel der Kostenminimierung, wie z. B. Gespräche zwischen dem NDR und Radio Bremen, Zulassung von Werbeblöcken bei sportlichen Großereignissen auch nach 20 Uhr bei Verzicht auf eine Beibehaltung des Sponsoring in den Abendstunden, Zusicherung einer vollen Teilhabe an der digitalen Welt -
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Niedersachsen - Entschließungsantrag SPD 08.06.1999 Drucksache 14/802 (1 S.)
- Absage an eine Beschränkung des Auftrags der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, reduzierter Finanzausgleich unter den ARD-Rundfunkanstalten in Form eines Strukturfonds, Beibehaltung der Einheitsgebühr, stärkere Kooperation zwischen den Anstalten mit dem Ziel der Kostenminimierung, wie z. B. Gespräche zwischen dem NDR und Radio Bremen, Zulassung von Werbeblöcken bei sportlichen Großereignissen auch nach 20 Uhr bei Verzicht auf eine Beibehaltung des Sponsoring in den Abendstunden, Zusicherung einer vollen Teilhabe an der digitalen Welt -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3051-3056, 3056Beschluss: Annahme mit Änd nach Drs 14/1059 idF Drs 14/996 Nr. 1, 2 und 4 (S. 3056 [im Druck S. 57-62])
  Fähre
2565. Gierfähre Arneburg
- Bedeutung und Nutzung der Gierfähre Arneburg nach Fertigstellung der Elbbrücke Tangermünde voraussichtlich im Herbst 2000; Prognosezahlen (Kfz/24 h) für die Nutzung der neuen Elbbrücke sowie für die Inanspruchnahme der Fähre nach Inbetriebnahme der Brücke; Einhaltung des o.g. Fertigstellungstermins der Elbbrücke; Unterstützung der langfristigen Sicherung des Fährbetriebs durch das LSA-
Systematik: Verkehrswegebau * Schifffahrt
Suchbegriffe: Arneburg, Stadt, Ldkr Stendal * Brücke * Elbe * Tangermünde, Stadt, Ldkr Stendal
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Sachsen-Anhalt - KlAnfr Kasten, Ulrich (PDS) 20.09.1999 Drs 3/2138
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Sachsen-Anhalt - Antw MWV 22.10.1999 Drs 3/2258 S. 13-14
  Stiftung
2566. Errichtung der privatrechtlichen "Hasso-Plattner-Stiftung für Softwaresystemtechnik" durch Herrn Prof. h.c. Dr. h.c. Hasso Plattner und das Land Brandenburg
Systematik: Stiftung
Suchbegriffe: Software * Universität Potsdam * Studium * Studiengang * Informatik * Hasso-Plattner-Stiftung für Softwaresystemtechnik
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Brandenburg - Unterr Art. 94 (LReg) 14.09.1999 2/119 (S. 2)
  Polizeigebäude
2567. Polizeiwache Brandenburg a.d.H.
Suchbegriffe: Fesselung
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Brandenburg - KlAnfr 2065 Stefan Ludwig (PDS) 31.08.1999 Drs 2/6604 (1 S.)Erledigt erklärt durch Ende der Wahlperiode
  Gesundheitliche Versorgung
2568. Ambulante medizinische Versorgung während der EXPO 2000
- Bisherige Planungen und weiterführende Maßnahmen, Kosten- übernahme bzw. Bewertung einer möglichen Finanzierung durch die EXPO GmbH, d. h. über die Eintrittspreise, Erkenntnisse über Krankheitsfälle auf bisherigen Weltausstellungen, Anzahl der erkrankten Personen während der letzten drei Weltausstellungen, Häufigkeit unterschiedlicher Krankheitsbilder, Vorbereitung der Krankenhäuser der Region auf die EXPO, Notfallpläne für Unfälle größeren Umfangs, Stellungnahme der LReg zu der Auffassung einer bisher unzureichenden medizinisch ambulanten Versorgung -
Systematik: Messen Ausstellungen * Gesundheit
Suchbegriffe: Expo 2000
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Niedersachsen - Kleine Anfrage Rita Pawelski (CDU) 26.07.1999 Drucksache 14/993 (4 S.)
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Niedersachsen - Antwort Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales 05.09.1999 Drucksache 14/993 (4 S.)
  Bad Bentheim, Stadt, Ldkr Grafschaft Bentheim
2569. Wirtschaftsraum Osnabrück-Emsland nach der EXPO 2000
Kurzfristiger Ausbau des Teilstücks Bad Bentheim - Löhne der Schienen-West/Ost-Achse Amsterdam - Berlin für Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h
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Niedersachsen - Kleine Anfrage Bernd Busemann (CDU), Reinhold Coenen (CDU), Ernst-August Hoppenbrock (CDU), Heinz Jansen (CDU), Friedrich Kethorn (CDU), Heinz Rolfes (CDU), Georg Schirmbeck (CDU), Katrin Trost (CDU), Irmgard Vogelsang (CDU), Christian Wulff (CDU) 13.07.1999 Drucksache 14/1003 (6 S.)
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Niedersachsen - Antwort Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr 14.09.1999 Drucksache 14/1003 (6 S.)
  Berlin
2570. Wirtschaftsraum Osnabrück-Emsland nach der EXPO 2000
Kurzfristiger Ausbau des Teilstücks Bad Bentheim - Löhne der Schienen-West/Ost-Achse Amsterdam - Berlin für Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h
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Niedersachsen - Kleine Anfrage Bernd Busemann (CDU), Reinhold Coenen (CDU), Ernst-August Hoppenbrock (CDU), Heinz Jansen (CDU), Friedrich Kethorn (CDU), Heinz Rolfes (CDU), Georg Schirmbeck (CDU), Katrin Trost (CDU), Irmgard Vogelsang (CDU), Christian Wulff (CDU) 13.07.1999 Drucksache 14/1003 (6 S.)
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Niedersachsen - Antwort Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr 14.09.1999 Drucksache 14/1003 (6 S.)
  Eisenbahnstrecke
2571. Wirtschaftsraum Osnabrück-Emsland nach der EXPO 2000
Kurzfristiger Ausbau des Teilstücks Bad Bentheim - Löhne der Schienen-West/Ost-Achse Amsterdam - Berlin für Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h
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Niedersachsen - Kleine Anfrage Bernd Busemann (CDU), Reinhold Coenen (CDU), Ernst-August Hoppenbrock (CDU), Heinz Jansen (CDU), Friedrich Kethorn (CDU), Heinz Rolfes (CDU), Georg Schirmbeck (CDU), Katrin Trost (CDU), Irmgard Vogelsang (CDU), Christian Wulff (CDU) 13.07.1999 Drucksache 14/1003 (6 S.)
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Niedersachsen - Antwort Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr 14.09.1999 Drucksache 14/1003 (6 S.)
  Nordrhein-Westfalen
2572. Wirtschaftsraum Osnabrück-Emsland nach der EXPO 2000
Sofortiger Lückenschluss der A 31 Emden - Bottrop, durchgängiger Ausbau der A 1 Hamburg - Osnabrück - Ruhrgebiet auf sechs Fahrspuren, Erweiterung der A 30, Lückenschluss A 33, kurzfristiger Ausbau des Teilstücks Bad Bentheim - Löhne der Schienen-West/Ost-Achse Amsterdam - Berlin für Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h
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Niedersachsen - Kleine Anfrage Bernd Busemann (CDU), Reinhold Coenen (CDU), Ernst-August Hoppenbrock (CDU), Heinz Jansen (CDU), Friedrich Kethorn (CDU), Heinz Rolfes (CDU), Georg Schirmbeck (CDU), Katrin Trost (CDU), Irmgard Vogelsang (CDU), Christian Wulff (CDU) 13.07.1999 Drucksache 14/1003 (6 S.)
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Niedersachsen - Antwort Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr 14.09.1999 Drucksache 14/1003 (6 S.)
  Gemeinwohl
2573. Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)
Gemeinwohlorientierte Bildungsarbeit, d. h. politische Bildung, werte- und normenorientierte Bildung, zweiter Bildungsweg, Alphabetisierungskurse, Kurse mit wissenschaftlichen Hochschulen
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Niedersachsen - Gesetzentwurf SPD 05.07.1999 Drucksache 14/870 (13 S.)
  Niedersachsen - APr WuK 14/18 01.07.1999 S. 14 (Anhörungsplanung)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/30 14.07.1999 S. 2694-2706Überweisung an WuK (federführend), RuV, HuF, iV
  Niedersachsen - APr WuK 14/19 16.09.1999 S. 4-33 (Anhörung in öffentl. Sitzung)
  Niedersachsen - APr WuK 14/20 16.09.1999 S. 4-23 (Anhörung in öffentl. Sitzung)
  Niedersachsen - APr WuK 14/22 23.09.1999 S. 15-20
  Niedersachsen - APr WuK 14/23 30.09.1999 S. 6-23
  Niedersachsen - APr WuK 14/24 19.10.1999 S. 3-15
  Niedersachsen - APr RuV 14/38 20.10.1999 S. 3, 15-16
  Niedersachsen - APr iV 14/43 20.10.1999 S. 3-5 hierzu: Formulierungsvorschl GBD
  Niedersachsen - APr HuF 14/51 27.10.1999 S. 9
  Niedersachsen - APr WuK 14/25 28.10.1999 S. 8-16
  Niedersachsen - APr WuK 14/26 02.12.1999 S. 5-28
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Kultur02.12.1999 Drucksache 14/1210 (18 S.)
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 14.12.1999 Drucksache 14/1220 (2 S.)
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Niedersachsen - Zweite Beratung Plenarprotokoll 14/39 16.12.1999 S. 3667-3682 Beschluss: Annahme mit Änderung nach Drs 14/1210 und 14/1220 (S. 3682)
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Niedersachsen - Gesetz vom 17.12.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 25 23.12.1999 S. 430-433
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Niedersachsen - Bericht Ausschuss für Wissenschaft und Kultur16.03.2000 Drucksache 14/1455 (14 S.) (Schriftlicher Bericht)
  Einkaufszentrum
2574. Potsdam-Center
Suchbegriffe: Potsdam Center Entwicklungsgesellschaft m.b.H. * Potsdam, kreisfreie Stadt * Stadtverordnetenversammlung
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Brandenburg - Fragestunde MdlAnfr 1569 Anita Tack (PDS) 30.06.1999 Drs 2/6470 (S. 5)
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Brandenburg - Antw (LReg) PlPr 2/106 07.07.1999 (S. 8648-8649) , BePr 2/106
  Versorgungsrücklagegesetz
2575. Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
Systematik: Öffentlicher Dienst
Suchbegriffe: Anstalt des öffentlichen Rechts * Besoldungsrecht * Körperschaft * Sondervermögen * Stiftung des öffentlichen Rechts * Versorgung der Beamten
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung17.06.1999 Drucksache 14/840 (15 S.)Direktüberweisung am 24.06.1999 an Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht
  Niedersachsen - APr HuF 14/46 07.07.1999 S. 24 (nichtöffentl. Teil, Vertagung)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 5 (öffentl. Teil); S. 15-17 (nichtöffentl. Teil, Anhörung d. kommunalen Spitzenverbände)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/50 20.10.1999 S. 14-16
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr RuV 14/39 28.10.1999 S. 5-6
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr VerwRöD 14/20 29.10.1999 S. 6-7 (öffentl. Teil); S. 8-9 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr iV 14/47 03.11.1999 S. 6-7 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/52 03.11.1999 S. 23 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen03.11.1999 Drucksache 14/1127 (6 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 04.11.1999 Drucksache 14/1141 (1 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/35 10.11.1999 S. 3315-3317Beschluss: Annahme mit Ausnahme von § 11 nach Drs 14/1127 und des ÄndAntr zu § 13 Drs 14/1141 (S. 3317)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Gesetz vom 16.11.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 23 30.11.1999 S. 388-389
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Anhörung
2576. Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Nds Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) (HuF 14/49, nichtöffentl. Teil)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung17.06.1999 Drucksache 14/840 (15 S.)Direktüberweisung am 24.06.1999 an Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht
  Niedersachsen - APr HuF 14/46 07.07.1999 S. 24 (nichtöffentl. Teil, Vertagung)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 5 (öffentl. Teil); S. 15-17 (nichtöffentl. Teil, Anhörung d. kommunalen Spitzenverbände)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/50 20.10.1999 S. 14-16
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr RuV 14/39 28.10.1999 S. 5-6
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr VerwRöD 14/20 29.10.1999 S. 6-7 (öffentl. Teil); S. 8-9 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr iV 14/47 03.11.1999 S. 6-7 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/52 03.11.1999 S. 23 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen03.11.1999 Drucksache 14/1127 (6 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 04.11.1999 Drucksache 14/1141 (1 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/35 10.11.1999 S. 3315-3317Beschluss: Annahme mit Ausnahme von § 11 nach Drs 14/1127 und des ÄndAntr zu § 13 Drs 14/1141 (S. 3317)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Gesetz vom 16.11.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 23 30.11.1999 S. 388-389
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Ausschuss
2577. Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Einrichtung eines Anlageausschusses zur Anlage des durch das Niedersächsische Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) angesammelten Gelder, Möglichkeit zur formellen Mitsprache von Gewerkschaften und Berufsverbänden (PlPr 14/35)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung17.06.1999 Drucksache 14/840 (15 S.)Direktüberweisung am 24.06.1999 an Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht
  Niedersachsen - APr HuF 14/46 07.07.1999 S. 24 (nichtöffentl. Teil, Vertagung)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 5 (öffentl. Teil); S. 15-17 (nichtöffentl. Teil, Anhörung d. kommunalen Spitzenverbände)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/50 20.10.1999 S. 14-16
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr RuV 14/39 28.10.1999 S. 5-6
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr VerwRöD 14/20 29.10.1999 S. 6-7 (öffentl. Teil); S. 8-9 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr iV 14/47 03.11.1999 S. 6-7 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/52 03.11.1999 S. 23 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen03.11.1999 Drucksache 14/1127 (6 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 04.11.1999 Drucksache 14/1141 (1 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/35 10.11.1999 S. 3315-3317Beschluss: Annahme mit Ausnahme von § 11 nach Drs 14/1127 und des ÄndAntr zu § 13 Drs 14/1141 (S. 3317)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Gesetz vom 16.11.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 23 30.11.1999 S. 388-389
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Beirat
2578. Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Einrichtung eines Beirates zur Anlage des durch das Niedersächsische Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) angesammelten Gelder, Möglichkeit zur formellen Mitsprache von Gewerkschaften und Berufsverbänden (PlPr 14/35)
Dokument anzeigen
Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung17.06.1999 Drucksache 14/840 (15 S.)Direktüberweisung am 24.06.1999 an Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht
  Niedersachsen - APr HuF 14/46 07.07.1999 S. 24 (nichtöffentl. Teil, Vertagung)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 5 (öffentl. Teil); S. 15-17 (nichtöffentl. Teil, Anhörung d. kommunalen Spitzenverbände)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/50 20.10.1999 S. 14-16
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr RuV 14/39 28.10.1999 S. 5-6
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr VerwRöD 14/20 29.10.1999 S. 6-7 (öffentl. Teil); S. 8-9 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr iV 14/47 03.11.1999 S. 6-7 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/52 03.11.1999 S. 23 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen03.11.1999 Drucksache 14/1127 (6 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 04.11.1999 Drucksache 14/1141 (1 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/35 10.11.1999 S. 3315-3317Beschluss: Annahme mit Ausnahme von § 11 nach Drs 14/1127 und des ÄndAntr zu § 13 Drs 14/1141 (S. 3317)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Gesetz vom 16.11.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 23 30.11.1999 S. 388-389
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Gewerkschaft
2579. Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Mitsprachemöglichkeit für Gewerkschaften und Berufsverbände bei der Anlage der durch das Niedersächsische Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) angesammelten Gelder durch die Bildung eines Beirates und eines Anlageausschusses (PlPr 14/ 35)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung17.06.1999 Drucksache 14/840 (15 S.)Direktüberweisung am 24.06.1999 an Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht
  Niedersachsen - APr HuF 14/46 07.07.1999 S. 24 (nichtöffentl. Teil, Vertagung)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 5 (öffentl. Teil); S. 15-17 (nichtöffentl. Teil, Anhörung d. kommunalen Spitzenverbände)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/50 20.10.1999 S. 14-16
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr RuV 14/39 28.10.1999 S. 5-6
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr VerwRöD 14/20 29.10.1999 S. 6-7 (öffentl. Teil); S. 8-9 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr iV 14/47 03.11.1999 S. 6-7 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/52 03.11.1999 S. 23 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen03.11.1999 Drucksache 14/1127 (6 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 04.11.1999 Drucksache 14/1141 (1 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/35 10.11.1999 S. 3315-3317Beschluss: Annahme mit Ausnahme von § 11 nach Drs 14/1127 und des ÄndAntr zu § 13 Drs 14/1141 (S. 3317)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Gesetz vom 16.11.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 23 30.11.1999 S. 388-389
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Kommunaler Spitzenverband
2580. Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Anhörung zum Nds Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) (HuF 14/49, nichtöffentl. Teil)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung17.06.1999 Drucksache 14/840 (15 S.)Direktüberweisung am 24.06.1999 an Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht
  Niedersachsen - APr HuF 14/46 07.07.1999 S. 24 (nichtöffentl. Teil, Vertagung)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 5 (öffentl. Teil); S. 15-17 (nichtöffentl. Teil, Anhörung d. kommunalen Spitzenverbände)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/50 20.10.1999 S. 14-16
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr RuV 14/39 28.10.1999 S. 5-6
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr VerwRöD 14/20 29.10.1999 S. 6-7 (öffentl. Teil); S. 8-9 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr iV 14/47 03.11.1999 S. 6-7 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/52 03.11.1999 S. 23 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen03.11.1999 Drucksache 14/1127 (6 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 04.11.1999 Drucksache 14/1141 (1 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/35 10.11.1999 S. 3315-3317Beschluss: Annahme mit Ausnahme von § 11 nach Drs 14/1127 und des ÄndAntr zu § 13 Drs 14/1141 (S. 3317)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Gesetz vom 16.11.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 23 30.11.1999 S. 388-389
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersächsischer Landkreistag
2581. Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Anhörung zum Nds Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) (HuF 14/49, nichtöffentl. Teil)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung17.06.1999 Drucksache 14/840 (15 S.)Direktüberweisung am 24.06.1999 an Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht
  Niedersachsen - APr HuF 14/46 07.07.1999 S. 24 (nichtöffentl. Teil, Vertagung)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 5 (öffentl. Teil); S. 15-17 (nichtöffentl. Teil, Anhörung d. kommunalen Spitzenverbände)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/50 20.10.1999 S. 14-16
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr RuV 14/39 28.10.1999 S. 5-6
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr VerwRöD 14/20 29.10.1999 S. 6-7 (öffentl. Teil); S. 8-9 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr iV 14/47 03.11.1999 S. 6-7 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/52 03.11.1999 S. 23 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen03.11.1999 Drucksache 14/1127 (6 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 04.11.1999 Drucksache 14/1141 (1 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/35 10.11.1999 S. 3315-3317Beschluss: Annahme mit Ausnahme von § 11 nach Drs 14/1127 und des ÄndAntr zu § 13 Drs 14/1141 (S. 3317)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Gesetz vom 16.11.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 23 30.11.1999 S. 388-389
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
2582. Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Anhörung zum Nds Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) (HuF 14/49, nichtöffentl. Teil)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung17.06.1999 Drucksache 14/840 (15 S.)Direktüberweisung am 24.06.1999 an Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht
  Niedersachsen - APr HuF 14/46 07.07.1999 S. 24 (nichtöffentl. Teil, Vertagung)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 5 (öffentl. Teil); S. 15-17 (nichtöffentl. Teil, Anhörung d. kommunalen Spitzenverbände)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/50 20.10.1999 S. 14-16
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr RuV 14/39 28.10.1999 S. 5-6
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr VerwRöD 14/20 29.10.1999 S. 6-7 (öffentl. Teil); S. 8-9 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr iV 14/47 03.11.1999 S. 6-7 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/52 03.11.1999 S. 23 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
Dokument anzeigen
Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen03.11.1999 Drucksache 14/1127 (6 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 04.11.1999 Drucksache 14/1141 (1 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/35 10.11.1999 S. 3315-3317Beschluss: Annahme mit Ausnahme von § 11 nach Drs 14/1127 und des ÄndAntr zu § 13 Drs 14/1141 (S. 3317)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Gesetz vom 16.11.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 23 30.11.1999 S. 388-389
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersächsischer Städtetag
2583. Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Anhörung zum Nds Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) (HuF 14/49, nichtöffentl. Teil)
Dokument anzeigen
Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung17.06.1999 Drucksache 14/840 (15 S.)Direktüberweisung am 24.06.1999 an Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht
  Niedersachsen - APr HuF 14/46 07.07.1999 S. 24 (nichtöffentl. Teil, Vertagung)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 5 (öffentl. Teil); S. 15-17 (nichtöffentl. Teil, Anhörung d. kommunalen Spitzenverbände)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/50 20.10.1999 S. 14-16
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr RuV 14/39 28.10.1999 S. 5-6
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr VerwRöD 14/20 29.10.1999 S. 6-7 (öffentl. Teil); S. 8-9 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr iV 14/47 03.11.1999 S. 6-7 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/52 03.11.1999 S. 23 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen03.11.1999 Drucksache 14/1127 (6 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 04.11.1999 Drucksache 14/1141 (1 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/35 10.11.1999 S. 3315-3317Beschluss: Annahme mit Ausnahme von § 11 nach Drs 14/1127 und des ÄndAntr zu § 13 Drs 14/1141 (S. 3317)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Gesetz vom 16.11.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 23 30.11.1999 S. 388-389
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Verband (Zusammenschluss)
2584. Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG)
Mitsprachemöglichkeit für Gewerkschaften und Berufsverbände bei der Anlage der durch das Niedersächsische Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) angesammelten Gelder durch die Bildung eines Beirates und eines Anlageausschusses (PlPr 14/ 35)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Landesregierung17.06.1999 Drucksache 14/840 (15 S.)Direktüberweisung am 24.06.1999 an Ausschuss für Haushalt und Finanzen (federführend), Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuß für innere Verwaltung, Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht
  Niedersachsen - APr HuF 14/46 07.07.1999 S. 24 (nichtöffentl. Teil, Vertagung)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 5 (öffentl. Teil); S. 15-17 (nichtöffentl. Teil, Anhörung d. kommunalen Spitzenverbände)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/50 20.10.1999 S. 14-16
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr RuV 14/39 28.10.1999 S. 5-6
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr VerwRöD 14/20 29.10.1999 S. 6-7 (öffentl. Teil); S. 8-9 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr iV 14/47 03.11.1999 S. 6-7 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Niedersachsen - APr HuF 14/52 03.11.1999 S. 23 (nichtöffentl. Teil)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen03.11.1999 Drucksache 14/1127 (6 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Änderungsantrag SPD 04.11.1999 Drucksache 14/1141 (1 S.)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Einzige (abschließende) Beratung PlPr 14/35 10.11.1999 S. 3315-3317Beschluss: Annahme mit Ausnahme von § 11 nach Drs 14/1127 und des ÄndAntr zu § 13 Drs 14/1141 (S. 3317)
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
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Niedersachsen - Gesetz vom 16.11.1999 Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 23 30.11.1999 S. 388-389
- Bildung einer Versorgungsrücklage nach § 14 a BBesG als Sondervermögen des Landes, die aus der Absenkung künftiger Besoldungsanpassungen um 0,2 v. H. gespeist wird, zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben des Landes ab dem Jahr 2014; Bildung von Versorgungsrücklagen bei den kommunalen Körperschaften und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts -
  Kindertagesstättengesetz
2585. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
- Gesetzentwurf zur Fortgeltung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) idF vom 25.9.1995 (Nds. GVBl. S. 303), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 28.5.1996 (Nds. GVBl. S. 242) mit der Maßgabe, dass die Finanzhilfe nach § 16 KiTaG auf 20 v.H. der Personalausgaben festgelegt wird -
Systematik: Vorschulische Erziehung
Suchbegriffe: Finanzhilfe * Kindertagesstätte
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Bezirksregierung Hannover
2586. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Kindertagesstättengesetz und Richtlinien zur Qualitätssicherung in Kindertagesstätten als Grundlage der Entscheidungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis und zur Durchführung der Fachaufsicht durch das Landesjugendamt bei der BezReg Hannover (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Fachaufsicht
2587. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Kindertagesstättengesetz und Richtlinien zur Qualitätssicherung in Kindertagesstätten als Grundlage der Entscheidungen bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis und zur Durchführung der Fachaufsicht durch das Landesjugendamt bei der BezReg Hannover (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Finanzhilfe
2588. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Überführung der Personalkostenmittel für die Mitarbeiter von Kitas in den kommunalen Finanzausgleich, Vorschlag zur Verwendung dieser Mittel zur Finanzierung der Finanzhilfe in Höhe von 20 % der Personalkosten, Beteiligung des Landes an Bau- und Personalkosten im Zuge der Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Gemeinde
2589. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Überführung der Personalkostenförderung des Landes für Kindertagesstätten in den kommunalen Finanzausgleich (s. Drs 14/350), Ausstattung der Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln, Übertragung von Verantwortung, höhere Eigenständigkeit und freie Entscheidungsbefugnisse der Gemeinden auf der Basis vorgegebener Mindeststandards (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Investition
2590. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Investitionskostenzuschüsse für Kindertagesstätten im Landeshaushalt, Investitionsanreize bei den Kommunen aufgrund der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Jugendamt
2591. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Kindertagesstättengesetz und Richtlinien zur Qualitätssicherung in Kindertagesstätten als Grundlage der Entscheidungen bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis und zur Durchführung der Fachaufsicht durch das Landesjugendamt bei der Bez Reg Hannover (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Kind
2592. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, Kostenbeteiligung der Eltern, Auswirkungen dieser Kosten auf die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Kommunaler Finanzausgleich
2593. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Überführung der Personalkostenmittel für die Mitarbeiter von Kindertagesstätten in den kommunalen Finanzausgleich, Vorschlag zur Verwendung dieser Mittel zur Finanzierung der Finanzhilfe in Höhe von 20 % der Personalkosten (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Mehrwertsteuer
2594. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Aufstockung des Länderanteils an der Mehrwertsteuer von 37 % auf 44 % zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, Verwendung dieser zusätzlichen Mittel (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Öffentliche Verwaltung
2595. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Zusätzlicher Verwaltungsaufwand in den Kommunen durch die Übertragung von mehr Eigenverantwortung aufgrund des neuen Kindertagesstättengesetzes (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Personalkosten
2596. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Überführung der Personalkostenmittel für die Mitarbeiter von Kindertagesstätten in den kommunalen Finanzausgleich, Vorschlag zur Verwendung dieser Mittel zur Finanzierung der Finanzhilfe in Höhe von 20 % der Personalkosten (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Qualitätssicherung
2597. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Richtlinien zur Qualitätssicherung in Kindertagesstätten, in Bezug auf die bauliche Ausstattung und auf Personalstandards, Gruppengröße, Verfügungs- und Freistellungszeiten (PlPr 14/33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Volksbegehren
2598. Gesetz zur Sicherung der Qualitätsstandards in Kindertagesstätten
Gute Erfolgsaussichten des Volksbegehrens zur Wiedereinsetzung des KiTa-Gesetzes, Überprüfung der Zulässigkeit im Hinblick auf Art. 48 NV durch den StGH, Berücksichtigung der 670.000 Unterschriften bei der Entscheidung des LT als Beitrag zur Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Eltern, Erzieherinnen und Kindern (PlPr 14/28, 33)
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Niedersachsen - Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 09.06.1999 Drucksache 14/803 (2 S.)
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Niedersachsen - 1. Beratung PlPr 14/28 16.06.1999 S. 2433-2451 Überweisung an JuS (federführend), iV, HuF
  Niedersachsen - APr JuS 14/14 06.07.1999 S. 4-5
  Niedersachsen - APr iV 14/39 15.09.1999 S. 5
  Niedersachsen - APr HuF 14/49 29.09.1999 S. 22
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Jugend und Sport29.09.1999 Drucksache 14/1041 (1 S.)
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Niedersachsen - 2. Beratung PlPr 14/33 06.10.1999 S. 3020-3029Beschluss: Ablehnung (S. 3029 [im Druck S. 26-35])
  Bodensee
2599. Verbesserung des Schutzes des Bodensees
Sperrung von wertvollen Flachwasserzonen für den Wassersport, Zulassung von Wasserskifahren, Paragliding u. ä. nur in bestimmten Zonen; Verbindung der Genehmigung neuer Liegeplätze mit dem Abbau von Bojenplätzen; Beschränkung der Zulassung neuer Motorboote auf 10 PS sowie der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
Systematik: Wasser * Freizeit
Suchbegriffe: Gewässerschutz * Schifffahrt * Wasserfahrzeug * Wassersport
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Baden-Württemberg - Antrag Norbert Zeller u. a. SPD 31.05.1999 und Stellungnahme Ministerium für Umwelt und Verkehr Drucksache 12/4081
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Baden-Württemberg - Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Umwelt und Verkehr 30.09.1999 Drucksache 12/4440 S. 38
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Baden-Württemberg - Plenarprotokoll 12/73 28.10.1999 S. 5869
  Straßenbaulast
2600. Straßenbaulast des Landes für Spielstraßen und Werksgelände
- Während das Land den Bau von Ortsumgehungen im Verlauf von Landesstraßen seit Jahren eingestellt hat, bauen Kommunen kommunale Entlastungsstraßen; sie werden idR zu 95 v. H. aus Bundes- und Landesmitteln finanziert; der LRH hat festgestellt, dass es sich bei den von ihm überprüften Straßenabschnitten nicht um Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz im Sinne des GVFG handelt; vielmehr leiten diese Straßen den überörtlichen Verkehr um die betr. Gemeinde herum; diese Straßenabschnitte, die mit dem Landesstraßennetz untrennbar verbunden und dessen Teil sind, hätten vom Land gebaut und von ihm allein finanziert werden müssen ... iR: Haushaltsrechnung 1997
Systematik: Haushaltskontrolle * Verkehrswegebau
Suchbegriffe: Gemeinde * Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz * Ortsdurchfahrt * Ortsumgehung * Spielstraße * Straßenbau
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Niedersachsen - Unterrichtung Landesrechnungshof26.05.1999 Drucksache 14/750 (S.96-98) (V/19)
  Niedersachsen - APr UA PrfgHR 14/10 03.06.1999 S. 12-13
  Niedersachsen - APr UA PrfgHR 14/13 08.07.1999 S. 3
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Niedersachsen - Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen29.09.1999 Drucksache 14/1048 (25 S.) (34) (Bericht bis 31.03.2000)
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Niedersachsen - Plenarprotokoll 14/34 07.10.1999 S. 3145-3146
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Niedersachsen - Unterrichtung Landtagspräsident - Verwaltung -21.12.2001 Drucksache 14/2999 (11 S.) (Antwort der Landesregierung vom 20.12.2001)