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Verhaltensregeln für Abgeordnete
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Artikel 2 - Änderung der §§ 42 bis 42 h des Thüringer Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG) in der Fassung vom 9. März 1995 (GVBl. 1995, S 121), das zuletzt durch das Vierzehnte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vom 21. Dezember 2020 (GVBl. 2020, S. 680)
Thüringen - Gesetzentwurf CDU-Fraktion, CDU Drucksache 2021 07/3387 27.05.2021 S.1-15 (Umfang: 15 S.)
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Landtag NRW 2010