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Auslegung der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Auslegung der o.g. Vorschrift hinsichtlich der Erstellung eines Prüfungsvermerks über das Ergebnis der Prüfung eines Verwendungsnachweises auf der Grundlage von Anhaltspunkten für die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs (kursorische Prüfung) oder eine vertiefte Prüfung des Verwendungsnachweises Systematik: Öffentlicher Haushalt Suchbegriffe: Haushaltsrecht * Landesmittel * Zuwendung (Haushaltsrecht) |