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Ausnahmeregelungen für Beraterverträge, Gutachten, Studien und IT-Leistungen Angabe der seit April 2006 durch die Landesverwaltung sowie durch Gesellschaften mit einer Landesbeteiligung von über 90 % geschlossenen Verträge (Beraterverträge, Gutachten, Studien, IT-Leistungen) mit einem Auftragswert von über 20.000 Euro, die nicht dem Finanzausschuss vorgelegt wurden; jährliche Kosten der o.g. Landesgesellschaften für die Beauftragung Dritter von 2006 bis 2016; Bezugnahme auf Drucksache 7/651 Systematik: Landesregierung Suchbegriffe: Gutachten * Landesbeteiligung * Studie |