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Änderungen durch Drucksache 16/2271 u. a. in § 24 Kommunalwahlgesetz: Hinweis auf Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz, Angabe zum Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl sowie paritätsbezogene Angabe für jeden Wahlvorschlag im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge; §§ 29, 30 und 56: Abdruck von Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz auf dem Stimmzettel, Angabe zum Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl sowie paritätsbezogene Angabe für jeden Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel
Rheinland-Pfalz - Gesetzentwurf Landesregierung Rheinland-Pfalz19.02.2013 Drucksache 16/2048 (21 S.)