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- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an den betroffenen Abschnitten dauerhaft auf 60 km/h. zwecks Reduzierung des Straßenverkehrslärms vor Ort -
Niedersachsen - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Detlev Schulz-Hendel (Bündnis 90/Die Grünen), Julia Willie Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen) 10.05.2021 Drucksache 18/9259 (1 S.)