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VERKEHRSZEICHEN
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Eigenmächtiges Erweitern der Ortsbegrenzung - oder Geschwindigkeitsbegrenzung - Rechtsgrundlage für die entfernte Aufstellung der Ortseingangstafeln (VZ 310) vom OD-Stein; VZ 310 als eigenmächtiger Geschwindigkeitsbegrenzer; Zweckmäßigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Städten und Kommunen mit durchgehenden Bundes- und/oder Fernverkehrsstraßen; tägliche Zunahme an Verkehrsschildern; Kosten im Jahresdurchschnitt; Realisierung der sofortigen Entfernung aller Verkehrsschilder nach erfolgten Baumaßnahmen- Suchbegriffe: GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG |
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Sachsen-Anhalt - KlAnfr Knöfler, Barbara (PDS) 17.08.1995 Drs 2/1242 |
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Sachsen-Anhalt - Antw MWV 25.09.1995 Drs 2/1408 |