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Funktionen in Gremien im dienstlichen Interesse des Landes durch Beamte oder Tarifbeschäftigte Übersicht zu den seit 2016 durch öffentlich Bedienstete wahrgenommenen o.g. Funktionen in einem Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, einer sonstigen öffentlichen Einrichtung bzw. anderen Gremien; rechtliche Grundlagen für die Ausübung der Funktion sowie die dafür bezogene Höhe der zusätzlichen Vergütung und deren Abführung an das Land gemäß den Regelungen für Beamte (Nebentätigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt); Angabe der vertraglichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte und außertariflich Beschäftigte Systematik: Landesregierung Suchbegriffe: Aufwandsentschädigung * Gremium * Landesbeamter * Mitgliedschaft * Öffentlich Bediensteter * Vorstand |