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Kinder- und Jugendhilfe
Betriebserlaubnisverfahren nach §§ 45 bis 49 SGB VIII
Zuständige Abteilung des Landesverwaltungsamtes/ Landesjugendamtes für die Umsetzung o.g. Betriebserlaubnisverfahren; Personalsituation der Abteilung; erlaubnispflichtige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Zuständigkeit des Landesjugendamtes; Anteil der Heime für unbegleitete minderjährige Ausländer; Turnus der Prüfungen der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung; problematische Fälle bei der Erlaubniserteilung und deren Lösung; zurückgenommene Erlaubnisse; Tätigkeitsuntersagungen nach § 48 SGB VIII; Einhaltung der Meldepflichten der Träger o.g. Einrichtungen; Verbesserungsbedarfe im Betriebserlaubnisverfahren
Systematik: Kinder / Jugendliche
Suchbegriffe: Genehmigung * Landesjugendamt * Sozialgesetzbuch VIII
Sachsen-Anhalt - Kleine Anfrage und Antwort Monika Hohmann (DIE LINKE), Kristin Heiß (DIE LINKE), Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 29.05.2018 Drucksache 7/2956 (KA 7/1695) (6 S.)
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