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Ausnahmeregelungen für Beraterverträge Angaben zu den von der Landesregierung seit 2006 beschlossenen Ausnahmen über die Vorlagepflichten der Beraterverträge; Änderungen der Ausnahmeregelungen; Angaben zur fehlenden Vorlage von Verträgen mit einem Auftragswert von über 5000 Euro in der Staatssekretärskonferenz sowie von über 20.000 Euro im Finanzausschuss; Entwicklung der jährlichen Zuschüsse, der Personalkosten und des Aufwandes für die Beratung Dritter bei Gesellschaften mit einer Landesbeteiligungen von über 90% Systematik: Landesregierung Suchbegriffe: Landesbeteiligung |