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...tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes Geschlechterparität von Männer und Frauen in kommunalen Gebietskörperschaften als Ziel, Änderungen u. a. in § 24 Kommunalwahlgesetz: Hinweis auf Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz, Angabe zum Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl sowie paritätsbezogene Angabe für jeden Wahlvorschlag im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge; §§ 29, 30 und 56: Abdruck von Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz auf dem Stimmzettel, Angabe zum Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl sowie paritätsbezogene Angabe für jeden Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel; § 73, Führen einer Paritätsstatistik, Vorlage eines Paritätsberichts ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlergebnisse Systematik: Kommunale Angelegenheiten Suchbegriffe: Kommunalwahlgesetz * Wahlrecht * Stimmzettel * Gleichberechtigung von Mann und Frau * Grundgesetz Art. 3 |