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Finanzausgleichsänderungsgesetz 2001 Artikel 1: Änderung des Finanzausgleichsgesetzes idF vom 18.03.1997, Neustrukturierung der Förderung der Heilkurorte durch Änderung der Verteilungskriterien für belastungsausgleichende Finanzzuweisungen, Herstellung eines Gleichgewichts für die Landkreise, Stabilisierung der Finanzausgleichsmasse durch Erhöhung der Steuerverbundquote von 22,9 v.H. auf 23,0 v.H., Aufhebung/Änderung unpraktikabler Regelungen, Befristung des Stammgesetzes, Berechnung der Steuerverbundmasse für die Jahre 2001 bis 2003, Beteiligung der Kommunen an den durch das Steuersenkungsgesetz planbaren Mindereinnahmen; Artikel 3: Gesetz über die Feinabstimmung des kommunalen Beitrags zu den Folgekosten der Deutschen Einheit für das Erhebungsjahr 1999, Nachzahlung der Städte und Gemeinden, Ableitung des Nachzahlungsbetrags an erhöhter Gewerbesteuerumlage; Aufhebung der entsprechenden Gesetze für die Erhebungsjahre 1997, 1996 und 1995 (Artikel 4 bis 6) Systematik: Finanzausgleich Suchbegriffe: Kommunaler Finanzausgleich * Haushaltssperre * Deutsche Einheit * Gemeindefinanzen * Landeshaushalt * Kreishaushalt * Umlageverfahren * Steuermindereinnahmen * Steuerverbund |