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  Finanzausgleichsgesetz
  Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Neufassung § 1 (1) des Gesetzes vom 23.06.1993; Regelung der Nachzahlung des Bundes für die Jahre 1996, 1997 durch Verminderung des Anteils des Bundes am Umsatzsteueraufkommen 1998 von 56 v.H. um 1,1 v.H.-Punkte bei einer entsprechenden Erhöhung des Länderanteils, Lastenverteilung des Familienlastenausgleichs durch Verminderung des Anteils des Bundes am Umsatzsteueraufkommen um 6,3 v.H.-Punkte bei entsprechender Erhöhung des Länderanteils, künftige Anpassung der Ausgleichsleistungen durch Abgabe von Umsatzsteueranteilen des Bundes an die Länder an aktuelle Statistiken durch Rechtsverordnung
Suchbegriffe: Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern * Länderanteil am Steueraufkommen * Umsatzsteuer * Familienlastenausgleich
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Bundesrat - Gesetzesantrag HES Drucksache 576/97 11.08.1997