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Lang-Lkw
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Wettbewerbsfähigkeit steigern, Wirtschaftsstandort stärken, das Klima schonen - mit Lang-Lkw werden diese Ziele erreicht - Nordrhein-Westfalen muss sich bekennen Einsatz auf Bundesebene für einen Beschluss der 11. Änderungsverordnung zur Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV), mit der u.a. das Positivnetz, d.h. Strecken auf denen Lang-LKWs fahren dürfen, erweitert wird sowie für die Verlängerung des Probebetriebs des Lang-Lkw Typ 1 (verlängerter Sattelauflieger) ab dem 1. Januar 2024 Systematik: Straßenverkehr * Güterverkehr Suchbegriffe: Straßengüterverkehr |
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Nordrhein-Westfalen - Antrag FDP, Höne, Henning (FDP), Hafke, Marcel (FDP), Rasche, Christof (FDP), Brockes, Dietmar (FDP) Drucksache 18/5835 12.09.2023 (Umfang: 4 S.) |
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Nordrhein-Westfalen - Beratung (öffentlich) Plenarprotokoll 18/42 20.09.2023 S. 112 Beschluss: Der Antrag - Drucksache 18/5835 - wurde nach Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex an den Verkehrsausschuss überwiesen; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. |
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Nordrhein-Westfalen - Unterrichtung Präs Drucksache 18/6609 27.10.2023 (Umfang: 1 S.) Zurückziehung des Antrags gem. Mitteilung der FDP |