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  Landesverfassungsgerichtsbarkeit
  Gespräch mit der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Professorin Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb
In Verbindung mit
Bekenntnis zu Münster - Die Landesregierung muss umgehend eine Standortlösung für den Verfassungsgerichtshof in Münster finden
Bericht durch Prof. Dr. Dr. h. c. Barbara Dauner-Lieb (Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen) über den aktuellen Stand geplanter Unterbringung des Verfassungsgerichtshofs nach erfolgter funktionaler auch räumlich zu vollziehender Trennung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (erfolgte Anmietung einer Immobilie als Zwischenquartier in Münster, Konkretisierung der Pläne zur Entwicklung eines neuen Standorts für den Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen mit Neubau auf einem landeseigenen Grundstück in Münster, Beteiligung des BLB NRW, Machbarkeitsstudie); Diskussion; Unterstützung des Ausschusses für die Pläne zum Neubau am Standort Münster; Vor dem Hintergrund sich abzeichnenden Neubaus für den Verfassungsgerichtshof Vorschlag von Sven Wolf (SPD) zur Zurückstellung des Antrags Drs 17/15881; Votum für einen unter den Obleuten der Fraktionen abgestimmten Brief des Rechtsausschusses an die Landesregierung zur Unterstützung und weiteren Begleitung des Bauprojekts
Systematik: Verfassungsgerichtsbarkeit * Öffentlicher Dienst * Arbeitsbedingungen * Gerichte und Staatsanwaltschaften * Öffentliches Vermögen
Suchbegriffe: Behördenstandort * Oberverwaltungsgericht * Arbeitsbedingungen * Neubau * Landesimmobilien * Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen
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NW - Beratung (öffentlich) RA Ausschussprotokoll 17/1698 19.01.2022 S.1-7, 10-13