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  Landesverfassungsgerichtsbarkeit
  Bekenntnis zu Münster - Die Landesregierung muss umgehend eine Standortlösung für den Verfassungsgerichtshof in Münster finden
Infolge erfolgter funktionaler auch räumlich zu vollziehender Trennung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und damit möglicher Infragestellung der Beibehaltung des Standorts Münster für den Verfassungsgerichtshof Bekräftigung der Beibehaltung des gemäß Verfassungsgerichtshofgesetz festgeschriebenen Gerichtsstandortes Münster; Deklaration der Suche nach einem neuen Gerichtsstandort in Münster als Chefsache; Unterstützung des Verfassungsgerichtshofs bei der Auswahl eines angemessenen und dauerhaften Dienstsitzes in Münster
Systematik: Verfassungsgerichtsbarkeit
Suchbegriffe: Behördenstandort * Justizgebäude * Arbeitsbedingungen * Oberverwaltungsgericht
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NW - Antrag SPD, Kutschaty, Thomas (SPD), Philipp, Sarah (SPD), Wolf, Sven (SPD), Bongers, Sonja (SPD) Drucksache 17/15881 07.12.2021 (Umfang: 2 S.)
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Nordrhein-Westfalen - Beratung (öffentlich) Plenarprotokoll 17/156 16.12.2021 S. 58-59
Beschluss:  Der Antrag - Drucksache 17/15881 - wurde einstimmig an den Rechtsausschuss überwiesen; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen.
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NW - Beratung (öffentlich) RA Ausschussprotokoll 17/1698 19.01.2022 S.1-7, 10-13
Bericht durch Prof. Dr. Dr. h. c. Barbara Dauner-Lieb (Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen) über den aktuellen Stand geplanter Unterbringung des Verfassungsgerichtshofs nach erfolgter funktionaler auch räumlich zu vollziehender Trennung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (erfolgte Anmietung einer Immobilie als Zwischenquartier in Münster, Konkretisierung der Pläne zur Entwicklung eines neuen Standorts für den Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen mit Neubau auf einem landeseigenen Grundstück in Münster, Beteiligung des BLB NRW, Machbarkeitsstudie); Diskussion; Unterstützung des Ausschusses für die Pläne zum Neubau am Standort Münster; Vor dem Hintergrund sich abzeichnenden Neubaus für den Verfassungsgerichtshof Vorschlag von Sven Wolf (SPD) zur Zurückstellung des Antrags Drs 17/15881; Votum für einen unter den Obleuten der Fraktionen abgestimmten Brief des Rechtsausschusses an die Landesregierung zur Unterstützung und weiteren Begleitung des Bauprojekts