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Verhalten des Landesbetriebs Straßen.NRW zum Lärmschutz und zur Mobilitätswende in Bielefeld Beschluss der Stadt Bielefeld zum Lärmschutz an der Bundesstraße B 61 (Ostwestfalendamm) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h einzuführen, teilweise bzw. fehlende Umsetzung auf Abschnitten in Straßenbaulast des Landes; Bewertung des Sachverhalts und der Haltung von Straßen.NRW, eine vom Verwaltungsgericht Minden festgestellte falsche Berechnung der Lärmbelastung zur Grundlage für die Anordnung von Tempo 100 km/h zu nehmen, Bewertung von Section Control als geeignete Methode zur Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung Systematik: Straßenverkehr * Schadstoffe, Immissionen, Emissionen Suchbegriffe: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen * Geschwindigkeitsbeschränkung * Lärmschutz * Bundesstraße * Geschwindigkeitskontrolle |