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Organstreitverfahren der Unabhängigen Bürger Nordrhein-Westfalen gegen 1. den Landeswahlleiter, 2. das Innenministerium des Landes NRW, 3. die Landesregierung NRW, 4. den Landtag NRW wegen der Feststellung, dass das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung die Antragstellerin in ihrem verfassungsmäßig garantierten Recht auf Chancengleichheit verletzen, soweit sie 1. keine Möglichkeit zur Abgabe einer Zweitstimme bei Landtagswahlen eröffnen, 2. eine 5 v.H.-Sperrklausel enthalten, - VerfGH 14/00 - Begründung des Antrags auf Ablehnung; Anlagen: Unterlagen zum Einspruch der Partei "Unabhängige Bürger Nordrhein-Westfalen" gegen die Gültigkeit der Landtagswahl (unabhängig vom vorliegenden Organstreitverfahren) Systematik: Wahlen Suchbegriffe: Organstreitigkeit * Wahlrecht * Sperrklausel * Landtagswahl * Landtag Nordrhein-Westfalen |