|
Übermäßiger Verwaltungsaufwand bei Leistungen von Unterhaltsvorschuß - Mehr als 70 v.H. der alleinerziehenden Mütter und Väter, die für ihre Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz erhalten, beziehen zugleich aus kommunalen Haushalten Sozialhilfe; weil die Unterhaltsleistungen auf die Sozialhilfe angerechnet werden, bewirkt das Gesetz insoweit nicht d. erwartete finanzielle Verbesserung; d. Kommunen entstehen für d. damit verbundenen Verwaltungsaufwand zusätzl. Kosten; d. Abrechnungsverkehr zwischen Land und Kommunen verursacht erhebl. u. verminderbaren Aufwand; er wird noch erhöht durch eine gesetzl. nicht vorgesehene Geschäftsstatistik iR: Haushaltsrechnung 1995 Systematik: Haushaltskontrolle Suchbegriffe: Landesverwaltung |