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  Unterhaltspflicht
  Übermäßiger Verwaltungsaufwand bei Leistungen von Unterhaltsvorschuß
- Mehr als 70 v.H. der alleinerziehenden Mütter und Väter, die für ihre Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz erhalten, beziehen zugleich aus kommunalen Haushalten Sozialhilfe; weil die Unterhaltsleistungen auf die Sozialhilfe angerechnet werden, bewirkt das Gesetz insoweit nicht d. erwartete finanzielle Verbesserung; d. Kommunen entstehen für d. damit verbundenen Verwaltungsaufwand zusätzl. Kosten; d. Abrechnungsverkehr zwischen Land und Kommunen verursacht erhebl. u. verminderbaren Aufwand; er wird noch erhöht durch eine gesetzl. nicht vorgesehene Geschäftsstatistik iR: Haushaltsrechnung 1995
Systematik: Haushaltskontrolle
Suchbegriffe: Landesverwaltung
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Niedersachsen - Beratung s. a. Drs 13/3402 (43) Unterrichtung Landtagspräsident - Verwaltung -08.05.1998 Drucksache 14/14 (44 S.) (Antwort der Landesregierung vom 16.04.1998) (IX/21)