|
Wann kommt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 631 an der Grundschule in Sickte? - Möglichkeit der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h im unmittelbaren Nahbereich u. a. vor Schulen und Kindergärten nach § 45 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO), Anbindung der Grundschule in Sickte an die an die L 631, geballte Fußgänger- und Abholverkehre an der Grundschule mit dem Potenzial von Konflikt- und Gefahrensituationen, Antrag einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Bereich der Grundschule; Voraussetzungen/Anforderungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor Schulen und Kindergärten insbesondere vor dem Hintergrund der Verwaltungsvorschrift, abschließende Stellungnahme der niedersächsischen Verkehrsbehörde zur beantragten streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung, Zeitpunkt der Einrichtung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung - Systematik: Verkehr * Schulen Suchbegriffe: Geschwindigkeitsbegrenzung * Grundschule * Landesstraße * Sickte, Landkreis Wolfenbüttel * Verwaltungsvorschrift |