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Opferschutz
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Sind Telefoninterviews aus der Justizvollzugsanstalt unter allen Umständen zu gestatten? - Kritik an der Nutzung von Telefoninterviews mit dem wegen 91 Morden verurteilten und inhaftierten ehemaligen Krankenpfleger Niels H. für den Vierteiler "Der Todespfleger - Die Morde des Niels Högel"; Kenntnis der Justizvollzugsanstalt Oldenburg bzw. des Justizministeriums von der geplanten Serie als Grund für die Interviews, Möglichkeit einer restriktiven Auslegung des § 32 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und des § 33 Abs. 2 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG), Schutz der Opfer/Hinterbliebenen vor einer derartigen Selbstdarstellung des Täters - Systematik: Justizvollzug Suchbegriffe: Fernsehprogramm * Justizvollzugsanstalt Oldenburg * Medienberichterstattung * Strafvollzugsgesetz |
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Niedersachsen - Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung Deniz Kurku (SPD), Ulf Prange (SPD), Ulrich Watermann (SPD) 23.09.2021 Drucksache 18/9979 (1 S.) |
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Niedersachsen - Antwort Niedersächsisches Justizministerium 12.10.2021 Drucksache 18/10073 (S.1-3) |