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  Studienzeit
  Unterrichtung durch den Minister für Wissenschaft und Kultur Herrn Björn Thümler über die geplante Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit
- Die Unterrichtung nimmt u. a. Bezug auf die Anderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), Anfügung Abs. 16 an § 72 hier: Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um ein Semester (s. BeschlEmpf in Drucksache 18/8058) als notwendige Reaktion für das bevorstehende Sommersemester mit Blick auf das Pandemiegeschehen (drittes wieder in erheblichem Maße von pandemiebedingten Einschränkungen betroffenes Hochschulsemester), Auswirkungen auf die an der Regelstudienzeit orientierten Förderungshöchstdauer im Rahmen des BaföG (§ 15 a Abs. 1), d. h. automatische Verlängerung der Förderungshöchstdauer entsprechend der neuen individuellen Regelstudienzeit und entsprechend Satz 1 oder 2 um ein oder zwei Semester, Berücksichtigung einer niedersächsischen Besonderheit hinsichtlich der Auswirkungen der Gewährung von Studienqualitätsmitteln auf auf die Regelstudienzeit (§ 14 a NHG); kritische Würdigung der Corona-Semester hinsichtlich der starken sozialen Distanzierung des Studienbetriebs aber nicht als Solidar- oder Nichtsemester im Hinblick auf die Möglichkeit zur Erbringung von Studienleistungen u. a. -
Systematik: Hochschulwesen
Suchbegriffe: Bundesausbildungsförderungsgesetz * Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
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Niedersachsen - Ausschussprotokoll Ausschuss für Wissenschaft und Kultur 18/44 (öffentlich) 08.03.2021 S. 15-18 hier: Unterrichtung durch die Landesregierung und Aussprache.