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Prüfung von technischen Anlagen nach niedersächsischem Baurecht - Anzahl prüfungspflichtiger technischer Anlagen nach Landesbaurecht für die Prüfgebiete A, B, C, D, E, F, G und H, Anzahl regelmäßig geprüfter Anlagen in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen, Dokumentation und Prüfung nach Landesbaurecht, Verwaltung der Dokumente, für die Einhaltung der Prüfintervalle zuständige Stelle, ggf. Sperrung nicht geprüfter Gebäude, mögliche strafrechtliche Konsequenzen im Falle von Sach- und Personenschäden bei unterlassener Prüfung und Wiederholungsprüfung, ausreichender Bestand an Prüfern - Systematik: Bauwesen Suchbegriffe: Technische Anlage |