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Rolle der Sicherheitsbehörden bei der Beobachtung von Stephan E. -Innenminister Beuth muss endlich umfassend aufklären! Aufgaben und Ergebnisse der Sonderauswertungsgruppe, Gründe für die Einstellung der Beobachtung von Stephan E. und Markus H., keine Erkenntnisse zu einer Verbindung zwischen Andreas T. und Stephan E., Beurteilung von Stephan E. durch die Fachabteilung des Landesamts für Verfassungsschutz und Bewertung als gewalttätig und fremdenfeindlich, Ausschluss einer Tätigkeit der Tatverdächtigen als V-Mann des Landesamts für Verfassungsschutz, Prüfkriterien des Bericht ^D<,Aktensichtung 2012 - Fachlicher Abschlussbericht zur Aktenprüfung im LfV" vom 19. Dezember 2013, Namensnennung von Andreas T. im Abschlussbericht zur Aktenprüfung, Übersendung des Berichts an den Generalbundesanwalt, u.a.m. Systematik: Innere Sicherheit * Politische Kräfte Suchbegriffe: Regierungspräsident * Rechtsextremismus * Extremismus * Politische Straftat * Minister des Innern und für Sport * Landesamt für Verfassungsschutz * Verfassungsschutz * Staatsschutz * Geheimhaltung * Sicherheitsbehörde * Akten * Waffe * Schusswaffe * Waffenbesitz |