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  Horizontaler Finanzausgleich
  Länderfinanzausgleich
Änderung der Länder-FAG-Beträge BW bei Eintreten folgender Fälle: Erhöhung der zu berücksichtigenden gemeindlichen Steuereinnahmen von 50 auf 70 v.H. (Vorschlag des BFinanzMin), Aktualisierung der fiktiven Gewerbesteuer-Hebesätze auf 350 v.H., Beseitigung der Gewerbekapitalsteuer sowie der ertragsabhängigen Bestandteile der Gewerbesteuer, Austausch von Gewerbesteuer gegen Mehrwertsteuer (Beteiligung der Gemeinden an einem bundesweiten Mehrwertsteuerausgleich)
Systematik: Finanzausgleich
Suchbegriffe: Gewerbesteuer * Kommunale Gebietskörperschaft * Umsatzsteuer
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Baden-Württemberg - Kleine Anfrage Hans Beerstecher (SPD) 30.12.1986 und Antwort Staatsministerium Drucksache 9/4016