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Sofortmaßnahmen zur Reduzierung der Ozonkonzentrationen in Baden-Württemberg Erlass einer Verordnung zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Ozon: Tempolimit im Straßenverkehr von 90 km/h bei einer Messung von Konzentrationswerten von/über 180 mg/cbm Luft an mindestens drei Meßstationen; Bundesratsinitiative für jeweils einen autofreien Sonntag in den Monaten von April bis Oktober ab 1994 Systematik: Straßenverkehr * Schadstoffe, Immissionen, Emissionen Suchbegriffe: Geschwindigkeitsbegrenzung * Luftverunreinigung * Smog * Sonntagsfahrverbot * Straßenverkehr |